Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand ermittelt als „Anwalt des Kindes“ den Willen und das Wohl des Kindes. Im Rahmen des bei Gericht anhängigen Verfahrens trägt er dies vor. Der Verfahrensbeistand hat bei seiner Stellungnahme und Empfehlung sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) einzubeziehen.

Weitere Aufgabe ist das Kind über das Verfahren in einer für das Kind geeigneten Weise zu informieren. Das Gericht kann dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und auf eine einvernehmliche Regelung über den Verfahrensgegenstand hinzuwirken.

Ich verfüge über verschiedene spezifische Weiterbildungen insbesondere im pädagogischen und psychologischen Bereich. Ich bin Mitglied im Berufsverband für Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e. V. und in diversen fachspezifischen Arbeitskreisen.

Als Verfahrensbeistand durch das zuständige Gericht bestellt und begleite ich dann das Kind durch das oder die jeweiligen Verfahren. Meine Aufgabe ist es auch auf einen kindgerechten Ablauf des Verfahrens hinzuwirken und immer wieder die Belange des Kindes in den Fokus zu rücken.

Um den Willen und das Wohl des Kindes ermitteln zu können sind je nach Alter und Entwicklungsstand ein oder mehrere Gespräche mit dem Kind notwendig, soweit dies erforderlich und beauftragt ist, werden auch Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, Lehrern, Erziehern, Ärzten usw. geführt. Der Verfahrensbeistand wird in der Regel an der Kindesanhörung teilnehmen und die Position des Kindes darlegen.

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